Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MyHomeHeroes · Philipp Wanka · Hauptstraße 27, 56626 Andernach

Stand: Mai 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MyHomeHeroes (Inhaber: Philipp Wanka), Hauptstraße 27, 56626 Andernach, nachfolgend "Auftragnehmer", und dem Kunden als Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas Abweichendes vereinbart wird.

(2) Die Leistungen umfassen insbesondere: Renovierungsarbeiten, Entrümpelung und Haushaltsauflösung, Montagearbeiten, Reinigungsleistungen, Garten- und Außenbereichspflege sowie Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen.

(3) Die Verträge sind je nach Leistungsart Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) mit geschuldetem Erfolg oder Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB). Die Einordnung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot.

(4) Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, deren Geltung wird vom Auftragnehmer in Textform anerkannt.

(5) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsschluss und Angebotswesen

(1) Die über unseren Online-Kostenrechner ermittelten Preise stellen unverbindliche Preisschätzungen dar und begründen keinen Vertragsschluss. Ein verbindliches Angebot wird erst nach individueller Besichtigung, Abstimmung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp erstellt.

(2) Anfragen über unser Kontaktformular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.

(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (E-Mail, WhatsApp, Brief) zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Textform.

(4) Termine sind nach Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Behördliche Auflagen, Entsorgerkapazitäten und witterungsbedingte Einschränkungen bleiben vorbehalten.

(5) Weicht der tatsächliche Aufwand wesentlich (ab ca. 15%) von einem erteilten Kostenvoranschlag ab, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert (§ 650 BGB).

§ 3 Leistungsumfang und Dokumentation

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Vor Beginn der Arbeiten erfolgt nach Möglichkeit eine gemeinsame Begehung oder abgestimmte Dokumentation (z. B. Fotos per WhatsApp), um den Ist-Zustand festzuhalten und den Leistungsumfang abzugrenzen.

(3) Zusätzlich anfallende Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. unvorhergesehener Schimmelbefall, verdeckte Schäden), werden nur nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung des Auftraggebers erbracht und gesondert vergütet.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen) einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(5) Spezialisierte Gewerke wie Elektro-, Gas-, Wasser- oder andere zulassungspflichtige Facharbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang und werden bei Bedarf an geeignete Fachbetriebe verwiesen.

§ 4 Besondere Bestimmungen: Entrümpelung und Haushaltsauflösung

(1) "Besenrein" bedeutet frei von losen Gegenständen und groben Verschmutzungen. Grundreinigungs- oder Instandsetzungsleistungen sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich zusätzlich beauftragt.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, über alle zu räumenden Gegenstände verfügungsberechtigt zu sein oder eine entsprechende Vollmacht zu besitzen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus fehlender Berechtigung frei.

(3) Offensichtlich werthaltige Gegenstände (z. B. Kunstwerke, hochwertige Elektrogeräte, Sammlerstücke) werden nur nach ausdrücklicher Freigabe verwertet oder auf Wunsch separat aussortiert. Versteckte oder überraschende Funde (z. B. Bargeld, Schmuck, Urkunden, Datenträger) werden gesichert, dokumentiert und dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, persönliche Dokumente, Datenträger, Schlüssel, Bargeld, Schmuck und sonstige Wertsachen vor Leistungsbeginn zu sichern oder schriftlich als "zu behalten" zu markieren.

(5) Erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Anzeige eines Fundes keine Abholung oder Weisung, kann der Auftragnehmer die Gegenstände gegen angemessene Verwahr- und Bearbeitungskosten verwerten oder einer gemeinnützigen Verwendung zuführen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(6) Die Entsorgung erfolgt gesetzeskonform nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der Auftragnehmer oder seine Partner erfüllen die Pflichten nach §§ 53/54 KrWG für den Transport von Abfällen. Auf Wunsch werden Entsorgungsnachweise bereitgestellt.

§ 5 Gefahrstoffe und verbotene Gegenstände

(1) Gefährliche Abfälle (u. a. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Öle, Batterien, Asbest) sind vom Auftraggeber vorab anzugeben und getrennt bereitzuhalten. Die Übernahme erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und entsprechendem behördlichem Status des Auftragnehmers.

(2) Verbotene Gegenstände (insbesondere Waffen, Munition, Betäubungsmittel) werden nicht übernommen und bei Auffinden unverzüglich den zuständigen Behörden übergeben.

(3) Kosten und Risiken aus unterlassener oder unzutreffender Deklaration trägt der Auftraggeber, sofern er dies zu vertreten hat.

§ 6 Besondere Bestimmungen: Renovierung und Anstricharbeiten

(1) Renovierungsleistungen (Tapezieren, Bodenbeläge verlegen, Fugenarbeiten, einfache Anstricharbeiten im Rahmen von Renovierungstätigkeiten) sind Werkverträge mit geschuldetem Erfolg.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer die erforderlichen Materialien. Material und Qualitätsstandard werden im Angebot festgelegt.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte Vorleistungen Dritter oder mangelhafte Untergründe zurückzuführen sind, sofern er auf erkennbare Mängel hingewiesen hat (Bedenkenhinweispflicht).

(4) Leichte Farbabweichungen zwischen Farbmuster und tatsächlichem Ergebnis sind chargenbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.

(5) Umfangreiche Maler- und Lackierarbeiten, die über einfache Renovierungsanstriche hinausgehen, werden an einen qualifizierten Meisterbetrieb vermittelt.

§ 7 Besondere Bestimmungen: Garten und Außenbereich

(1) Bei wiederkehrender Gartenpflege (Dauerpflegeverträge) handelt es sich um Dienstverträge. Einzelaufträge (z. B. einmalige Heckenschnitte, Rollrasenverlegung) sind Werkverträge.

(2) Witterungsbedingte Verzögerungen (Frost, Dauerregen, Sturm) begründen keinen Verzug. Ausgefallene Termine werden nach Möglichkeit zeitnah nachgeholt.

(3) Der Auftragnehmer haftet für Schäden an Pflanzen nur bei fehlerhafter Arbeitsausführung, nicht für naturbedingtes Absterben, Schädlingsbefall oder Witterungsschäden.

(4) Das starke Zurückschneiden von Hecken und Gehölzen ist gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 1. März bis 30. September untersagt (Vogelschutz). Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig zulässig.

(5) Die Entsorgung von Grünschnitt ist im Preis enthalten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 8 Besondere Bestimmungen: Hausmeisterdienste und Objektbetreuung

(1) Hausmeister- und Objektbetreuungsleistungen sind Dienstverträge. Der konkrete Leistungskatalog (Reinigung, Kontrollen, Winterdienst, Kleinreparaturen etc.) ergibt sich aus dem individuellen Vertrag.

(2) Übergebene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet. Bei Beendigung des Vertrags werden alle Schlüssel unverzüglich zurückgegeben.

(3) Festgestellte Mängel am Gebäude oder an Anlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt (Verkehrssicherungspflicht).

(4) Bei Urlaub oder Krankheit ist der Auftragnehmer berechtigt, eine qualifizierte Vertretung einzusetzen.

(5) Winterdienstleistungen umfassen die Räumung und Streuung der vereinbarten Flächen im Zeitraum von 7:00 bis 20:00 Uhr, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 9 Besondere Bestimmungen: Reinigung, Montage und Kleinreparaturen

(1) Reinigungsleistungen (Hochdruckreinigung, Treppenhausreinigung, Dachrinnenreinigung etc.) sind Werkverträge, sofern ein konkreter Reinigungserfolg geschuldet ist, andernfalls Dienstverträge.

(2) Bei Montagearbeiten mit vom Auftraggeber gestelltem Material (z. B. Möbel, Bausätze) haftet der Auftragnehmer für die fachgerechte Montage, nicht jedoch für Mängel des Materials selbst. Die Montage erfolgt nach Herstelleranleitung bzw. handwerklichem Standard.

(3) Kleinreparaturen umfassen einfache Reparaturarbeiten (z. B. Scharnier einstellen, Dichtung tauschen, Kleinteile verspachteln). Elektro-, Gas-, Wasser- oder Heizungsinstallationen sind ausdrücklich ausgenommen und werden an Fachbetriebe verwiesen.

§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber sorgt für zugängliche Wege, Park- und Ladezonen sowie bei Bedarf Strom- und Wasseranschluss.

(2) Bestehende Wasser-, Strom- und Gasanschlüsse sind vor Arbeitsbeginn ordnungsgemäß zu trennen, sofern dies nicht ausdrücklich als Leistung beauftragt ist.

(3) Bei Entrümpelungen sind zu behaltende Gegenstände vor Leistungsbeginn zu kennzeichnen oder zu entfernen (siehe § 4).

(4) Zusätzlicher Aufwand infolge fehlender Mitwirkung oder falscher Angaben des Auftraggebers wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber dies zu vertreten hat.

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle genannten Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(2) Es gelten die im Angebot genannten Festpreise einschließlich Personal, Transport und vereinbarter Entsorgung, sofern nicht ausdrücklich variable Positionen benannt sind.

(3) Die Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).

(4) Bei Aufträgen mit einem Wert über 1.000 Euro kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen (§ 632a BGB).

(5) Bei laufenden Verträgen (Gartenpflege, Hausmeisterdienste) erfolgt die Abrechnung monatlich.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 12 Abnahme und Gewährleistung

(1) Bei Werkverträgen wird nach Fertigstellung die Abnahme gemeinsam durchgeführt. Erkennbare Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst bei Fehlschlagen stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Sekundärrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt:

  • 5 Jahre für Arbeiten am Bauwerk (z. B. Renovierung, Bodenbelag, Anstrich) gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
  • 2 Jahre für sonstige Werkleistungen (z. B. Montage, Kleinreparaturen, Reinigung) gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB

(4) Bei Dienstverträgen (laufende Gartenpflege, Hausmeisterdienste) schuldet der Auftragnehmer die ordnungsgemäße Leistungserbringung nach dem jeweiligen Leistungskatalog.

(5) Die Vergütung wird mit Abnahme fällig, sofern vertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 13 Haftung und Versicherung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen.

(4) Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe und weist diese auf Verlangen nach.

§ 14 Kündigung und Stornierung

Einzelaufträge (Werkverträge)

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

(2) Bei kurzfristiger Stornierung berechnen wir folgende Aufwandspauschalen:

  • Bis 7 Tage vor Einsatz: kostenfrei
  • 3–6 Tage vor Einsatz: 20% des Auftragswertes
  • Weniger als 48 Stunden: 40% des Auftragswertes
  • Am Einsatztag: 60% des Auftragswertes

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Der Auftragnehmer kann einen höheren konkreten Schaden geltend machen, wenn er diesen nachweist.

Laufende Verträge (Dienstverträge)

(3) Dauerpflegeverträge (Gartenpflege, Hausmeisterdienste) können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(4) Die Erstlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, sofern nicht kürzer vereinbart. Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar (Abs. 3).

(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB, § 626 BGB) bleibt für beide Seiten unberührt.

(6) Bei höherer Gewalt oder Unmöglichkeit ohne Verschulden werden Termine verschoben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 15 Fotodokumentation und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer erstellt vor Beginn und nach Abschluss der Arbeiten eine Fotodokumentation zur Beweissicherung. Es werden ausschließlich die Arbeitsobjekte dokumentiert. Personenaufnahmen werden vermieden.

(2) Die Fotos werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und Beweissicherung verwendet. Eine Veröffentlichung (z. B. als Referenzfotos auf der Website) erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.

(3) Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen werden auf Datenschutz und Vertraulichkeit verpflichtet.

(4) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Informationen, Fotos und Unterlagen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen oder dem Auftragnehmer zugänglich werden, werden vertraulich behandelt und nur zur Vertragsdurchführung genutzt, sofern nicht gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 17 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

MyHomeHeroes
Philipp Wanka
Hauptstraße 27, 56626 Andernach
Telefon: +49 152 06686478
E-Mail: kontakt@myhomeheroes.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail, Brief oder Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistung entspricht.

Vorzeitiger Beginn der Leistung

Wenn Sie wünschen, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, bitten wir Sie um Ihre ausdrückliche Zustimmung. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, sofern Sie dem Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und Kenntnis davon genommen haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Ausnahmen

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die der Verbraucher ausdrücklich angefordert hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: MyHomeHeroes, Philipp Wanka, Hauptstraße 27, 56626 Andernach, E-Mail: kontakt@myhomeheroes.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

_______________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 18 Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie vertragsrelevante Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht strengere gesetzliche Formen gelten.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Rechtlicher Hinweis: Diese AGB dienen als Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Vertragsrecht.